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27-03-12

Fahrplan zur Haushaltskonsolidierung

 


Kämmerin Ute Borchers-Seelig stehen arbeitsreiche Wochen bevor. Foto: Susanne Nowacki

Schwarzenbek (no) – Alle Schwarzenbeker sind eingeladen, ihre Ideen zur anstehenden Rückführung der städtischen Schulden in den zuständigen Gremien der Stadt einzubringen. Da ist es natürlich sinnvoll, die Rahmenbedingungen und -daten zu kennen.

Am 16. März haben die Stadtverordneten den Grundsatzbeschluss gefasst, den Bürgermeister zu beauftragen, bis 15. April 2012 einen Antrag auf Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Innenministerium zu stellen. Bis Ende September 2012 erarbeitet die Verwaltung ein Konsolidierungskonzept, bei »frühzeitigem Austausch mit Innenministerium als Vertragspartner hinsichtlich der Anforderungen an den Eigenanteil.«

Außerdem ist der Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung des Kreises frühzeitig einzubinden und dessen Vorschläge und Hinweise sollen in die Beratungen einfließen.

Am 27. September könnte die Schwarzenbeker Stadtverordnetenversammlung über das dem Innenministerium vorzulegende Konsolidierungskonzept beschließen. Bis 15. Oktober 2012 wird dieses über den Landrat beim Innenministerium vorgelegt. Abstimmungsgespräche und eventuelle Nachverhandlungen über das Konzept und den Umfang der Maßnahmen sollen bis 30. November 2012 erfolgen, damit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Mantelvertrag) mit zehnjähriger Laufzeit durch Unterzeichnung des Innenministers und des Bürgermeisters abgeschlossen wird. Danach erfolgt die Auszahlung einer Abschlagszahlung. Spätester Ausstiegszeitpunkt aus dem Konsolidierungsverfahren ist am 31. Januar 2013. Bis zu diesem Termin soll der Vertrag mitsamt Konsolidierungskonzept von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Internet veröffentlicht werden.

Die geplanten Maßnahmen im Konsolidierungskonzept müssen zu strukturellen Verbesserungen führen, schlüssig und nachprüfbar sein. Einsparungen oder Reduzierung von Aufgaben werden als Konsolidierungsmaßnahmen anerkannt, ebenso die Schließung und Veräußerung von Einrichtungen und die damit verbundene Reduzierung von Aufwendungen. Auch Erhöhung von Erträgen (Gebühren, Steuern) oder Erlöse aus dem Verkauf von Vermögen, die mit vier Prozent als Konsolidierungsbeitrag angerechnet werden, sofern eine Ersatzbeschaffung entfällt, sind Beiträge zur Haushaltskonsolidierung.

Synergieeffekte aus Kooperationen, sofern sie beziffer- und nachprüfbar sind, werden als Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung gewichtet. Die Umsetzung des Konsolidierungskonzepts wird vom Land jährlich überprüft.
»Wir haben im Rathaus bei den Mitarbeitern großes Fachwissen und verschiedene Ideen, wie Einsparungen möglich sind. Die Konsolidierung schlägt hier schon Wellen«, versichert die Stadtkämmerin Ute Borchers-Seelig.

Allerdings haben die Kommunalpolitiker das letze Wort, was tatsächlich umgesetzt wird. »Und da haben die Fraktionen ja alle schon Bereiche angemeldet, wo Streichungen mit ihnen nicht machbar sind«, so die Kämmerin weiter. Sie ist sicher, dass es ohne spürbare Einschnitte keine Konsolidierung der städtischen Finanzen und Schuldenfreiheit für Schwarzenbek in 2021 geben wird. »Jeder muss sehen, was vor seiner eigenen Tür machbar ist. Das kann die Schulklasse sein, die die Pflege von städtischen Rabatten übernimmt oder der Gartenbaubetrieb, der Frühlingsblumen spendet und pflanzt, dafür mit einem Schild für seinen Betrieb werben darf.«

Welche Idee haben Sie, um mit kleinen oder großen Maßnahmen »Schwarzenbek – schuldenfrei 2021« zu erreichen? Nicht bei anderen, sondern bei sich selbst sollten Sie dabei beginnen – denn Schwarzenbek sind alle 15.000 Schwarzenbeker mit jeweils 1.100 Euro Schulden.



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