23-02-10
Wie verschwiegen muss Politik sein?
Schwarzenbek (no) – »Was gedenkt die Verwaltung dagegen zu tun, dass Inhalte aus nicht öffentlichen Sitzungen überwiegend des Haupt- und Planungsausschusses, zum Beispiel über die Innenstadtentwicklung, öffentlich gemacht werden und somit die Mehrzahl der Fraktionsmitglieder ihre Informationen aus der Presse erfahren muss?« Im Namen der von ihm geleiteten FDP-Fraktion stellt Bernhard Hildebrandt diese Anfrage an Bürgervorsteher Karsten Beckmann. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar soll diese Frage beantwortet werden.
»Die Fraktionskollegen fühlen sich verschaukelt, wenn sie bereits der Presse entnehmen können, was am Vortag in nichtöffentlicher Sitzung besprochen wurde, bevor überhaupt Gelegenheit war, die Fraktionen zu informieren«, erklärt Bernhard Hildebrandt. »Dabei ist natürlich die Frage, ob wirklich so vieles nichtöffentlich behandelt werden muss.« Es sei immer eine Interessenabwägung notwendig, welche Informationen tatsächlich zu schützen sind, weil sie personen- oder vertragsbezogene Daten beinhalten.
»Was bisher schon passiert ist, kann nun nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aber dieses Verhalten stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht und somit gegen die Gemeindeordnung dar und kann nicht weiter hingenommen werden. Ob die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden muss, sollte geprüft werden«, so Hildebrandt weiter. »Für die Zukunft sollte der Bürgervorsteher alle Stadtverordneten und bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse an ihre Pflicht zur Verschwiegenheit erinnern. Alternativ müsste nach Meinung der FDP-Fraktion die Behandlung nicht öffentlicher Sitzungsteile auf ein Minimum beschränkt werden, damit im Vorwege mehr Öffentlichkeit hergestellt wird.«
Dass der Haupt- und der Planungsausschuss in Schwarzenbek zusammengefasst sind, birgt für Bernhard Hildebrandt einen weiteren Kritikpunkt. »Da im Hauptausschuss ausschließlich Stadtverordnete sitzen dürfen, gilt dies automatisch auch für den Planungsausschuss. Ob damit das demokratische Prinzip der Beteiligung von wählbaren Bürgern voll gewahrt ist, bezweifle ich.«