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15-05-08

Wie ist die Kommunalwahl organisiert?

 


Ordnungsamtsleiter Frank Jacob zeigt die Stimmzettel. Foto: Stephanie Rutke

Am 25. Mai sind Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein. An diesem Tag werden sowohl die einzelnen Gemeindevertretungen als auch der Kreistag neu gewählt. Wie funktioniert das eigentlich? Wer ist wofür verantwortlich und wie ist die Wahl organisiert?

Wir haben im Amt Hohe Elbgeest nachgefragt, wo Ordnungsamtsleiter Frank Jacob für die Organisation der Wahlen in allen zehn Amtsgemeinden zuständig ist. Sämtliche Regularien zur Kommunalwahl sind im »Gemeinde- und Kreiswahlgesetz« (kurz GKWG) festgehalten. Die kommunalen Vertreter werden auf fünf Jahre gewählt, ihre Amtszeit beginnt am 1. Juni. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die bisher galt, entfällt in diesem Jahr erstmals.

Gemeinden mit Einwohnerzahlen zwischen 70 und 2.000 haben einen Wahlkreis, in Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohnern stellen sich Kandidaten in drei Wahlkreisen. Die Bürger können mehrere Stimmen abgeben und damit die Direkt- und die Listenkandidaten ihrer bevorzugten Partei wählen. Aus dem Kreis der neuen Gemeindevertreter wird dann in der ersten konstituierenden Sitzung der neue Bürgermeister gewählt.

Für die Kreistagswahl kann jeder Bürger nur eine Stimme abgeben. Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest, trifft im Rahmen der Selbstverwaltung alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen und überwacht ihre Durchführung.

»Wer die Briefwahl beantragt, muss unbedingt die Karte in einem frankierten Umschlag ans Amt Hohe Elbgeest schicken«, erklärt Frank Jacob. Für alle zehn Gemeinden müssen genügend Wahlhelfer und Wahlvorsteher gefunden werden. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Ehrenamt, für das es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro gibt. »Wir haben inzwischen einen Stamm von Freiwilligen, die bei jeder Wahl wieder mithelfen«, freut sich Jacob.

Wer Interesse hat, als Wahlhelfer dabei zu sein, kann sich bei Frank Jacob unter der Telefonnummer 04104–990–300 melden (Mindestalter: 16 Jahre). Am Wahltag werden ab etwa 17 Uhr die Wahlbriefe geöffnet, ab 18 Uhr beginnt dann die Auszählung. Die dauert erfahrungsgemäß bis etwa 22 Uhr und ist eine öffentliche Veranstaltung. Wenn die Stimmen ausgezählt sind, wird das Ergebnis ans Amt Hohe Elbgeest gemeldet und dort sofort ausgehängt. Die Ergebnisse der Kreistagswahl werden telefonisch an den Kreis gemeldet.
Anschließend müssen die Wahlhelfer in den Wahllokalen aufräumen und die Wahlvorsteher bringen die Unterlagen nach Dassendorf. Dort werden die Wahlniederschriften geprüft. 

Zwei Tage nach der Wahl trifft sich der Gemeindewahlausschuss am 27. Mai um 19 Uhr im Gebäude der Verwaltung in Dassendorf. Dort wird das Ergebnis für alle zehn Gemeinden festgestellt.  In den vier Wochen nach der Wahl finden in allen Gemeinden dann die konstituierenden Sitzungen statt und die neuen Bürgermeister werden gewählt.

Die Wahlbeteiligung im Amt Hohe Elbgeest lag bei den letzten Gemeinde- und Kreiswahlen am 2. März 2003 landesweit bei 54,5 Prozent. Im Vergleich dazu lag die Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein zur letzen Landtagswahl im Jahre 2005 mit 66,5 Prozent und zur Bundestagswahl 2005 mit 79,1 Prozent deutlich höher. »Aber wir rechnen auch aufgrund der Urlaubszeit mit einer Zunahme der Briefwahl«, erklärt Brigitte Mirow.

Ausführliche Informationen zur Kommunalwahl finden Interessierte auch auf der Homepage der Landesregierung www.schleswig-holstein.de unter dem Stichwort »Kommunalwahl 2008«.



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